Quantcast
Channel: BKZ - RSS
Viewing all articles
Browse latest Browse all 9673

Drei Jahre Haft für Hausverwalter

$
0
0

Von Bernd S. Winckler

WAIBLINGEN/STUTTGART. Der 66-jährige Geschäftsführer einer Waiblinger Wohneigentums-Verwaltungsgesellschaft muss wegen 146-facher Finanz-Untreue und Urkundenfälschung für drei Jahre ins Gefängnis. Die Wirtschaftsstrafkammer am Stuttgarter Landgericht wies ihm nach, dass er sich an insgesamt 1,7 Millionen Euro Rücklagen der Wohneigentümer vergriffen hat, um eine eigene Firma vor dem Konkurs zu retten.

Sein mitangeklagter 37-jähriger Sohn ist wegen 43-facher Beihilfe zur Untreue zu der Bewährungsstrafe von 10 Monaten schuldig gesprochen worden, wobei die 132. Große Strafkammer allerdings die überlange Verfahrensdauer zugunsten von Vater und Sohn wertete und einmal drei Monate und einmal einen Monat als bereits verbüßt in das Urteil schrieb.

Doch Strafkammervorsitzender Richter Dr. Frank Maurer sagte es gestern in der Urteilsbegründung ganz deutlich: „Es gibt in dieser Sache viele Opfer und viele Schicksale.“ Der Hauptangeklagte habe von Mai 2008 bis zur Aufdeckung der Taten im Dezember 2012 ganze viereinhalb Jahre lang unbemerkt und unkontrolliert hohe Geldbeträge aus den ihm anvertrauten Rückstellungen der Wohneigentümer von über 70 Einheiten entnommen und an eine eigene, marode Firma überwiesen. Die Wohneigentümer hatten ihm das Geld anvertraut, ohne zu kontrollieren, was damit geschieht. Die Rücklagen waren für Reparaturen und Erhalt der Immobilien gedacht gewesen.

Umso schmerzlicher ist es, dass von den veruntreuten 1,7 Millionen Euro nichts mehr da ist und die geschädigten Wohneigentümer – manche haben bis zu 30000 Euro verloren – nichts mehr zurückbekommen. Der Grund: Die Firmen des 66-Jährigen sind pleite.

Vor der 13. Wirtschaftsstrafkammer hatten Vater und Sohn hinsichtlich der Vorwürfe umfassende Geständnisse abgelegt und sich dadurch auch einen gewissen Strafbonus verdient. Die Staatsanwältin hatte vergangene Woche noch in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten für den Hauptangeklagten gefordert und vor allem auf die professionell gefälschten Kontoauszüge abgehoben, mit denen der Angeklagte die Wohneigentümer im Glauben ließ, dass die Gelder unangetastet blieben. Für die Fälschung war teilweise auch sein Sohn – gelernter Offsetdrucker – verantwortlich. Er habe aber, so begründet das Gericht die milde Bewährungsstrafe, seinem Vater nie widersprechen können und geriet daher in den Strudel dessen Straftaten. Die verhängten drei Jahre, abzüglich drei Monate, muss sein Vater nun absitzen. Der Sohn bleibt auf freiem Fuß, muss aber als Bewährungsauflage 3000 Euro an die Staatskasse und weitere 3000 Euro an das Stuttgarter Kinder-Hospiz zahlen.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 9673