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Flexibleres Angebot, gerechtere Beiträge

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Von Elisabeth Klaper

GROSSERLACH. Das neue Regelwerk basiert auf dem im Mai vom Gemeinderat gefassten Grundsatzbeschluss und ersetzt die bisherige Gebührensatzung. Konkreter Anlass sei der Umstand gewesen, dass trotz mehrfacher Appelle an die Eltern öfter auch nicht angemeldete Kinder zur Betreuung kamen, berichtete Hauptamtsleiter Steffen Barth in der jüngsten Gemeinderatssitzung. „Was bisher grundsätzlich üblich war, haben wir jetzt schriftlich geregelt und fixiert“, und „am Betreuungsangebot selbst ändert sich nichts“, stellte der Hauptamtsleiter klar. Nach der neuen Gebühren- und Benutzungssatzung beginnt und endet das Betreuungsangebot mit dem Schuljahr und wird während der Sommerferien für mindestens 2 Wochen nicht angeboten. Am Schuljahresanfang werden die Eltern über die tatsächlichen Ferienbetreuungszeiten informiert. In der Grundschule Großerlach wird eine Kernzeitbetreuung angeboten von Montag bis Freitag jeweils von 7.15 bis 8.20 Uhr sowie von 12.10 bis 13.15 Uhr.

Weiter eine Nachmittagsbetreuung von Montag bis Freitag jeweils von 13 bis 16.30 Uhr. Hinzu kommt in den Ferien eine Vormittagsbetreuung von Montag bis Freitag jeweils von 7 bis 13 Uhr, sowie eine Ganztagsbetreuung von Montag bis Donnerstag jeweils von 7 bis 16 Uhr. Für die Kernzeitenbetreuung haben Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder für 2 oder 3 feste Tage oder die gesamte Schulwoche anzumelden, bei der Nachmittagsbetreuung ist eine Anmeldung für 2 oder 4 feste Tage möglich.

Die neu geregelten Gebühren für die Kernzeitenbetreuung betragen 12,50 Euro für 5 Tage, 7,50 Euro für 3 und 5 Euro für 2 Tage pro Woche. Die Nachmittagsbetreuung kostet 28 Euro für 4 und 14 Euro für 2 Wochentage. Die Gebühren werden pro Kind und Betreuungsplatz berechnet, für die Kernzeiten- und Nachmittagsbetreuung pro Kalendermonat erhoben und sind für 11 Monate zu entrichten, da der August komplett schulfrei ist. In den Ferien kostet die Vormittagsbetreuung 6 Euro, die Ganztagsbetreuung 10 Euro pro Tag. Für die Kernzeitenbetreuung müssen Eltern maximal etwa 140 Euro, für die Nachmittagsbetreuung maximal etwas mehr als 300 Euro pro Jahr bezahlen, verdeutlichte der Hauptamtsleiter.

Zum Vergleich: Bisher war die Vormittagsbetreuung gebührenfrei. Für die Nachmittagsbetreuung hatten die Eltern laut Barth eine pauschale Schuljahresgebühr von 180 Euro zu bezahlen, für die Ferienbetreuung eine Wochenpauschale von 35 Euro. Für das zweite und jedes weitere Kind einer Familie wird die Hälfte der jeweiligen Gebühr erhoben, wenn und solange die Kinder gleichzeitig für das Betreuungsangebot angemeldet sind. In den Gebühren sind noch keine Kosten für das Mittagessen enthalten. Dafür verhandele die Gemeindeverwaltung zurzeit gemeinsam mit der Nachbargemeinde Mainhardt mit verschiedenen Anbietern, da der bisherige Lieferant aufhöre, informierte der Hauptamtsleiter die Gemeinderatsmitglieder.

Zwar werde die Betreuung teurer, sei aber „im Vergleich mit anderen Kommunen sehr preiswert und entgegenkommend“, betonte Bürgermeister Christoph Jäger. Weiter wies er darauf hin, dass das Betreuungsangebot qualitativ aufgewertet werde: „Künftig begleitet und unterstützt es eine pädagogische Fachkraft als Ansprechpartner“, wofür die Gemeindeverwaltung zusätzliche Personalkosten berappen müsse. Das Gemeindeparlament sagte geschlossen Ja zur neuen Gebühren- und Benutzungssatzung, die am 1. August in Kraft tritt.


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