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Stiefvater gibt alle Missbrauchsvorwürfe zu

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Von Bernd S. Winckler

BACKNANG. Zwei Verhandlungstage lang hat der 47-Jährige vor der 4. Großen Jugendschutzkammer des Stuttgarter Landgerichts bestritten, seine zwölfjährige Stieftochter in schwerer Weise sexuell missbraucht und in mehreren Fällen auch vergewaltigt zu haben (wir berichteten). Auch als die Richter ihn am zweiten Verhandlungstag ernsthaft darauf hinwiesen, dass angesichts der Sachlage und vor allem der Aussage des Opfers die Beweise gegen ihn erdrückend seien und ohne ein Geständnis eine Freiheitsstrafe im Bereich von neuneinhalb Jahren möglich ist, blieb der 47-Jährige dabei, unschuldig auf der Anklagebank zu sitzen.

Selbst nach dem Abspielen der Video-Vernehmung seiner Stieftochter im Stuttgarter Gerichtssaal, die ihn dabei schwer belastete, änderte der Angeklagte sein Verhalten nicht und bekundete stattdessen, dass die Zeugin lügt. Er habe sich nicht an ihr vergriffen.

Am gestrigen dritten Verhandlungstag hat dem Angeklagten wohl die Androhung einer Strafe knapp unter zehn Jahren offensichtlich doch zu denken gegeben. Über seinen Anwalt ließ er ausrichten, dass er die gegen ihn gemachten Vorwürfe, ab August des Jahres 2013 bis April 2015 die damals 12- beziehungsweise 13-jährige Stieftochter in der Wohnung und in einem Waldstück missbraucht zu haben, zugibt. Insgesamt seien alle Vorwürfe zutreffend, so die Erklärung des Verteidigers. Die Richter hatten zuvor nochmals in einem Gespräch außerhalb der Hauptverhandlung die Meinung vertreten, dass nur bei einem Geständnis ein Strafrabatt möglich sei, und zwar im Bereich zwischen vierdreiviertel und fünfeinviertel Jahren Haft.

Diesen Antrag wird in dem Verfahren nunmehr auch die Staatsanwältin stellen. Eine weitere Strafmilderung sei absolut unmöglich. Immerhin handele es sich um mehrfachen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes und um mehrfache Vergewaltigung einer Schutzbefohlenen. Die Mutter des Kindes und Noch-Ehefrau des Angeklagten berichtete gestern im Zeugenstand, dass es ihrer Tochter auch jetzt noch aufgrund der Vorgänge psychisch sehr schlecht gehe. Immerhin schreibe sie aber in der letzten Zeit in der Schule wieder gute Noten. Ein Urteil wollen die Stuttgarter Richter am Freitag dieser Woche sprechen.


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