WAIBLINGEN (pol). Bei einer Kontrolle eines polnischen Kleintransporters in Waiblingen haben Beamte des Verkehrskommissariats Backnang am Montagmittag erhebliche Verstöße festgestellt. Laut Polizeibericht drohen mehrere Bußgelder in Höhe von 4000 Euro. Den Beamten war der Kleintransporter am Hochparkplatz auf der B29 aufgefallen, da er überladen schien. Bei einer Kontrolle händigte der 34-jährige Fahrer nur die Ladepapiere aus, die mit dem zulässigen Gesamtgewicht in Einklang zu bringen waren. Die Beamten ließen sich davon nicht beirren und prüften das Fahrzeug mit einer Radlastwaage.
Der Verdacht bestätigte sich: Der Lastwagen war um 22,8 Prozent überladen. Die Polizei fand weitere Dokumente, die ihnen der Fahrer vorenthalten hatte. Zudem war die Stahlladung nicht ausreichend gesichert, was im Falle einer Gefahrenbremsung fatale Folgen für den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer gehabt hätte. Für die vorsätzlich begangenen Verstöße musste der Fahrer 325 Euro und der Fahrzeughalter 215 Euro hinterlegen.
Damit aber noch kein Ende: Es stellte sich heraus, dass der Fahrer seine Tageskontrollblätter an mehreren Tagen doppelt geführt hatte, um das für sich günstigere bei einer Kontrolle vorzulegen. Die Beamten stellten fest, dass der Fahrer täglich zwischen 1300 bis 1900 Kilometer als Unsicherheitsfaktor auf der Straße unterwegs gewesen war. Der Fahrer war zum Zeitpunkt der Kontrolle sichtlich übermüdet, sodass eine Ruhezeit von elf Stunden angeordnet wurde.
Auf Anordnung des Bundesamtes für Güterverkehr musste der Fahrer eine Sicherheitsleistung von 550 Euro und der Unternehmer von 825 Euro für diese Verstöße hinterlegen. Während der Kontrolle hatte der Unternehmer bereits ein Fahrzeug einer anderen polnischen Firma organisiert, das einen Teil der Ladung übernehmen sollte.
Aber auch dieser sollte nicht ganz ungeschoren davonkommen. Der 20-jährige ukrainische Fahrer konnte ebenso wenig Arbeitszeitnachweise vorlegen, sodass hier vom Bundesamt für Güterverkehr eine Sicherheitsleistung beim Fahrer in Höhe von mehr als 1000 Euro und beim Unternehmer von mehr als 1500 Euro angeordnet wurde.