Quantcast
Channel: BKZ - RSS
Viewing all articles
Browse latest Browse all 9673

Bedenken werden abgewiesen

$
0
0

Von Florian Muhl

BURGSTETTEN. In dem dreistöckigen Gebäude, in dem es auch eine Tiefgarage geben wird, sollen neun unterschiedlich große barrierefreie Wohnungen zur Verfügung stehen. Bereits in seiner Sitzung im April vergangenen Jahres hatte der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans „Änderung Bebauungsplans Laubert II – Mehrgenerationenhaus“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Zudem wurde der Planentwurf mit Textteil, den Bauvorschriften und der Begründung vorgestellt und vom Gemeinderat gebilligt (wir berichteten).

Jetzt diskutierten die Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen. Die größten Bedenken seitens der öffentlichen Hand hatte das Umweltschutzamt vorgebracht. Die Landratsamtsexperten für Naturschutz und Landschaftspflege hatten Bedenken hinsichtlich des Artenschutzes geäußert, weil sich dort größere Gehölzbestände befinden würden, mit teilweise alten Bäumen und Totholz. „Potenziell eignen sich solche größere Gehölzbestände als Lebensraum (...) auch für streng und besonders geschützte Arten sowie für gefährdete Tierarten“, heißt es in der Stellungnahme. Das Vorkommen von geschützten Arten von Fledermäusen und Vögeln sowie Wildbienen und Eidechsen sei nicht ausgeschlossen.

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt wurde eine artenschutzrechtliche Überprüfung durch ein Fachbüro durchgeführt. Das Fazit dieses Gutachtens fasste Bauamtsleiterin Ursula Maierhöfer wie folgt zusammen: „Das Vorhaben ist als artenschutzrechtlich unbedenklich einzustufen, falls die (...) Bauzeitenangaben berücksichtigt werden.“ Das Amt für Umweltschutz habe daraufhin einer Baufeldfreiräumung zugestimmt.

Umfangreiche private Einwendungen hat der Gemeinderat einstimmig zurückgewiesen. In der Begründung wurde auch darauf hingewiesen, dass diese Ballfläche nicht als Begrünung oder Übergang zum Außenbereich im Bebauungsplan enthalten, sondern als Fläche, die den Bewohnern beziehungsweise Kindern und Jugendlichen des Baugebiets zur Verfügung gestellt wurde. Auch Bedenken seitens der Nachbarn, dass das Grundstück zu massiv bebaut werden würde, wiesen die Räte zurück. Die Grundflächenzahl gewährleiste ein angemessenes Verhältnis von freier zu bebauter Fläche.

Das Nachbargebäude mit lediglich einem Vollgeschoss könne für den Vergleich mit der jetzigen Planung nicht herangezogen werden, da dieses Gebäude nicht dem geltenden Bebauungsplan entspreche, sondern nur über eine sogenannte Befreiung genehmigt worden sei. Die geplante Wandlänge an der Nord- und Südseite des geplanten Gebäudes beträgt rund 14 und an der West- und Ostseite rund 22 Meter. Das gegenüberliegende bestehende Reihenhaus, das in seiner Kubatur laut Bauamtsleiterin immer als Einheit wahrgenommen wird, hat ebenfalls Wandlängen von etwa 22 und 12 Metern.

„Von einem erdrückenden Übermaß kann deshalb nicht die Rede sein“, sagte Maierhöfer. Und weiter: „Im Gegenteil. Die vorhandene Bebauung wurde bei den Planungen und im Bebauungsplanentwurf im besonderen Maße berücksichtigt.“ Und ein Abrutschen des Hangs könne und werde durch entsprechende technische Maßnahmen verhindert. Schwierige geologische Verhältnisse können heutzutage mit dem Einsatz entsprechender Techniken beherrscht werden.


            So soll das Mehrgenerationenhaus (links vorne) am Ortsrand von Erbstetten einmal aussehen. Visualisierung: Büro Beutelspacher

Viewing all articles
Browse latest Browse all 9673