Quantcast
Channel: BKZ - RSS
Viewing all articles
Browse latest Browse all 9673

Mutmaßlicher Seriendieb schweigt weiter

$
0
0

Von Bernd S. Winckler

BACKNANG/STUTTGART. Zu viele erdrückende Beweise sprechen gegen den Angeklagten vor der 19. Großen Strafkammer am Stuttgarter Landgericht. Vor allem, dass man bei seiner Festnahme am 14. Januar dieses Jahres viele Beutestücke sicherstellen konnte. An jenem Tag soll er sich mithilfe einer Rohrzange Zugang in eine Backnanger Wohnung verschafft, aber die Beute nicht mehr mitgenommen haben. Bei der anschließenden Flucht wurde er gefasst. Es war der laut Anklage elfte Einbruch. Zuvor der Fahrraddiebstahl und Einbruch in ein abgestelltes Fahrzeug.

Begonnen habe der Mann die Serie am 31. Oktober letzten Jahres mit dem Diebstahl eines Pkw in Waiblingen-Neustadt. Dann folgten die Wohnungseinbrüche – darunter allein sieben in Backnang. Aus einer Wohnung erbeutete er eine Armbanduhr im Wert von 15000 Euro. In Althütte dann das wertvolle Fahrrad.

Zwei Monate lang versuchen seine beiden Verteidiger, die Richter der 19. Strafkammer von der Unschuld ihres Mandanten zu überzeugen. Der nämlich sei in der Nacht seiner Festnahme zufällig in Backnang-Strümpfelbach zu Fuß unterwegs gewesen, wurde dabei von einer Zeitungsausträgerin gesichtet. Dann habe er gesehen, wie zwei Männer einen Beutel und einen Metallstock wegwarfen. Den Inhalt des Beutels – wertvolles Diebesgut – fand man bei ihm. Er habe diese Dinge einfach an sich genommen, sagen seine Anwälte, ohne zu wissen, dass es sich um Diebesgut handelt.

Richter lehnen Untersuchung

eines Klebebands ab

Gericht und Staatsanwalt wollen ihm diese Geschichte aber auch jetzt – nach zweimonatiger Hauptverhandlung – noch nicht glauben. Die Verteidigung hat nun Beweisanträge gestellt, um die Unschuld zu untermauern. Darunter auch die Feststellung von DNA-Spuren an einem Klebeband, welches die Polizei an einem Einbruchobjekt in Backnang sicherstellte. Doch die Richter lehnten ab, da dieser Beweis unbedeutend sei. Auch den Antrag, einen Kriminaltechniker in den Zeugenstand zu laden, um eine Jacke des Angeklagten auf Tatortspuren zu untersuchen, wiesen die Richter zurück. Es sei denkbar, dass der Angeklagte je bei dem Einbruch, um den es dabei geht, Handschuhe getragen habe.

Und das gestohlene Fahrrad, welches im Besitz des Angeklagten sichergestellt wurde, habe er ebenfalls nicht gestohlen. Ein Freund habe ihm das Zweirad ausgeliehen, sagte der 30-Jährige bereits bei seiner Festnahme. Das Gericht wirft ihm aber jetzt erneut vor, dass alle seine bisherigen Einlassungen sehr widersprüchlich seien und man sich daraus ein Bild machen müsse.

Die 19. Große Strafkammer hat noch vier weitere Verhandlungstage bis zum 30. Oktober dieses Jahres angesetzt, da man noch mit weiteren Beweisanträgen der Anwälte rechnet.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 9673