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Lebenslang für Mord an Ehefrau

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Von Bernd S. Winckler

SCHWAIKHEIM. Bis zuletzt hatte der 67-jährige Ingenieur vor der Stuttgarter Schwurgerichtskammer zu seiner Person und zum Vorwurf des Mordes geschwiegen. Lediglich dem psychiatrischen Gutachter gegenüber hatte er Angaben gemacht und die Tötung seiner Frau als eine Affekthandlung beschrieben. Und zwar deshalb, weil sie ihn ständig beschimpft und beleidigt habe. Dreimal hatte die Frau versucht, sich selbstständig zu machen, indem sie ihm die Trennung offenbarte und Scheidungsanträge stellte, die allerdings immer wieder zurückgenommen wurden, weil der Angeklagte Besserung gelobte.

Die Stuttgarter Richter stellten im gestern verkündeten Urteil fest, dass der Mann rechthaberisch und dominant sei. Er sei es gewesen, der die Frau jahrelang als Tyrann behandelt und sie in Gegenwart anderer mit wüsten Schimpfworten bedacht habe. Sein Standpunkt, dass eine Trennung nicht in Betracht kommt, habe vor allen anderen Dingen Vorrang gehabt. Schließlich hatte die Ehefrau es mit einem Beschluss des Amtsgerichts Waiblingen geschafft, ihn tatsächlich aus dem Eigenheim in Schwaikheim zu verweisen, was den Angeklagten laut dem Urteil wütend machte. Er fühlte sich als Verlierer, während die Frau sich über ihre neue Freiheit freute. Gegenüber einem Bekannten hatte der Mann bereits angekündigt, dass es „Harakiri“ geben werde.

Nachdem die Frau zufällig auf der Festplatte seines Rechners einige sehr unschöne Dinge über ihre Verhaltensweisen entdeckt hatte, wollte sie, dass ihr Mann sofort aus dem Haus gehe. Als er bereits die Umzugskisten gepackt und einen Möbeltransporteur beauftragt hatte, kam es aber am frühen Morgen des 18. September 2015 zu einem neuen Streit, in dessen Verlauf der Mann schließlich zuerst sechsmal mit der Faust kräftig und massiv auf das Gesicht seiner Frau, dann gegen den Kopf und den Oberkörper schlug. Dadurch wurde die Frau benommen, wie es ein Gerichtsmediziner nachvollzog, und konnte sich nicht mehr wehren. Während sie auf einem Sessel saß, drückte der kampfsporterfahrene Angeklagte seinen Arm um ihren Hals in einem Würgegriff, den er zwar einmal lockerte, dann aber so lange zudrückte, bis der Tod der Frau eintrat. Nach der Tat zerschnitt er mit einem Messer das Polster der Couch und fuhr zur nächsten Polizeiwache nach Schwaikheim. Dort begrüßte er die Beamten mit den Worten: „Ich habe meine Frau umgebracht.“ Ein sofort alarmierter Notarzt konnte dem Opfer nicht mehr helfen.

Laut Urteil handelte es sich um einen direkten Tötungsvorsatz, weil der Angeklagte seiner Ehefrau das weitere Lebensrecht absprach. Damit habe er, so das Gericht, aus niederen Beweggründen gehandelt, was nur mit der absoluten Strafe, nämlich lebenslang, gesühnt werden kann. Dennoch will der Verteidiger, der auf ein Verbrechen des Totschlags plädiert hatte, dagegen Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.


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