BACKNANG (wic). Mit der Verhängung von sieben Monaten und zwei Wochen Haft ohne Bewährung sühnte gestern die 7. Große Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts das brutale Verhalten eines 27-jährigen Mannes aus Backnang. Er war angeklagt gewesen, seine mittlerweile 22-jährige Frau brutalst geschlagen, vergewaltigt und bedroht zu haben. Da er einen großen Teil der Strafe schon abgesessen hat, konnte er das Gericht gestern als freier Mann verlassen.
In das Urteil flossen nur noch zwei Körperverletzungsdelikte ein, alle anderen Vorwürfe musste das Gericht fallen lassen. Mit dem Urteil gingen die Richter über den Antrag der Staatsanwältin hinaus. Das Ehepaar ist nach islamischem Recht verheiratet, gab aber vor Gericht an, dass sie nun auch nach deutschem Recht heiraten wollen.
Dass die Frau den Mann zuerst wegen Vergewaltigung anzeigt, dann den Prozess abwartet und dann erst die Anzeige zurücknimmt und keinerlei Angaben mehr macht, hat ihr damit das Gericht übel genommen.
Der Fall war Anfang dieses Jahres bei der 7. Großen Strafkammer des Landgerichts gelandet, weil die 22-jährige Frau ihren Ehemann Ende August letzten Jahres nicht nur wegen der Körperverletzungen, sondern auch noch wegen einer besonders brutalen Vergewaltigung angezeigt hatte. Dem Angeklagten drohte daraufhin eine Strafe im Bereich von zwei bis 12 Jahren. Doch das Paar hatte sich aber während seiner Untersuchungshaft verwöhnt, so die offizielle Version. Die Frau verlobte sich mit dem Angeklagten, mit dem sie eine Tochter hat nach deutschem Recht – und durfte jetzt vor der Strafkammer die Aussage verweigern (wir berichteten gestern).
Dadurch fiel nun die Vergewaltigung aus der dicken Anklageschrift heraus. Geblieben waren nur noch zwei Körperverletzungen, die der 27-Jährige zugab.
Es ist ein frustrierender Fall für die Stuttgarter Juristen. Selbst die Staatsanwältin musste zähneknirschend den Vergewaltigungsvorwurf aus der Anklage entfernen. Ohne Aussage des Opfers kein Schuldspruch! Und der Vorsitzende Richter der Kammer sparte in der gestrigen Urteilsverkündung auch nicht mit Kritik in Richtung der 22-jährigen Nebenklägerin: „Entweder man zeigt Jemand an und zieht sie Sache durch, oder man lässt es bleiben...“
Dem Gericht blieb nunmehr nichts Weiteres übrig, als nur noch wegen Körperverletzung zu urteilen. Sieben Monate und zwei Wochen Haft ohne Bewährung lautet das Urteil. Von dieser Zeit hat der Mann bereits zwei Drittel abgesessen, daher musste er gestern freigelassen werden. In dem Urteil geht der Kammervorsitzende zudem davon aus, dass der Mann „das nicht packt“. Und die Anklägerin gab sich überzeugt davon, dass dies nicht der letzte Fall von Gewalt war.