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„Für Bevölkerung ist rote Linie erreicht“

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Von Elisabeth Klaper

GROSSERLACH. Großerlach liege an der Grenze des Rems-Murr-Kreises und der Region Stuttgart, werde aber nicht über geplante Windkraftstandorte in benachbarten Gebieten informiert, weil es dazu keinen Austausch mit den Kreisen Heilbronn und Schwäbisch Hall sowie der Region Heilbronn-Franken gebe.

Darum sei es schwierig abzuschätzen, was im Umfeld passiere sowie die Interessen der Bevölkerung Großerlachs und die Auswirkungen auf das schützenswerte Landschaftsbild abzuwägen, verdeutlichte der Rathauschef.

Anlass war die Beratung und Stellungnahme des Gemeinderats zur 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Nachbarkommune Mainhardt. Deren Gemeindeparlament habe dessen Entwurf gebilligt und die Genehmigung zur Errichtung von 6 Windkraftanlagen erteilt. 3 der Anlagen mit je 217 Metern Gesamthöhe, 149 Metern Nabenhöhe und 136 Metern Rotordurchmesser werden auf einer Konzentrationsfläche östlich des Teilorts Bubenorbis an der „Roten Steige“ stehen. Diesen Höhenzug passiert die B14 in Richtung Schwäbisch Hall, bevor sie hinab zum Gewerbegebiet Kerz führt, umschrieb Jäger den Standort. Die übrigen Anlagen sollen auf Gemarkung Michelfeld errichtet werden. Zwar seien diese Windräder von Wohnplätzen der Gemeinde Großerlach weiter entfernt, sodass sich die Beeinträchtigung in Grenzen halte.

Doch in der Nachbarregion gebe es keine Ausschluss-, sondern eine Vorschlagsplanung für Windkraftanlagen. Darum sei dort eine Genehmigung relativ einfach, indes bekomme man dazu keine verlässlichen Informationen, kritisierte der Bürgermeister: „Für uns ist es sehr mühsam, alles im Blick zu haben“. In der Regionalversammlung habe er gefordert, auch über die Kreis- und Regionalgrenzen hinaus zu schauen und sich über die dortigen Planungen zu informieren. Doch „das interessiert keinen und ist bis heute nicht geschehen“.

Stattdessen habe das Landratsamt erklärt, Großerlach brauche sich keine Sorgen zu machen, da in der Umgebung kein einziger Windkraftstandort vorgesehen sei. Nun liege aber in Mainhardt ein konkretes Windkraft-Baugesuch vor mit dem Ziel einer Genehmigung vor 2017 wegen der danach geltenden ungünstigeren Förderkriterien. Durch dieses Projekt drohe die seit Jahren befürchtete optische Umzingelung Großerlachs durch gebaute, genehmigte und geplante Windkraftanlagen in Nachbarkommunen, so auch in Löwenstein und Spiegelberg, Realität zu werden. „Mich ärgert es, wie das läuft“, monierte der Rathauschef. Darum habe er die Beteiligung der Bevölkerung der Nachbarkommunen eingefordert und seinen Mainhardter Kollegen Damian Komor bereits entsprechend informiert.

Weiter habe die Gemeindeverwaltung Großerlach Bedenken, dass mögliche Einwände durch das vorgezogene Genehmigungsverfahren ausgehebelt würden. Das Schreiben an die Gemeinde Mainhardt ging auch an die Landräte der Kreise Rems-Murr und Schwäbisch Hall sowie an die Regionalverbände Stuttgart und Heilbronn-Franken zur Kenntnisnahme. Als positives Gegenbeispiel nannte der Bürgermeister seinen Spiegelberger Kollegen Uwe Bossert, der zugesagt habe, auch die Bevölkerungen der Nachbarkommunen am Windkraftprojekt Greut zu beteiligen.

Für Oktober seien zwei Infoveranstaltungen geplant, eine für Spiegelberg und eine für die Nachbarkommunen, gab Jäger bekannt. Ziel der Gemeinde Großerlach sei es, im Interesse der Bevölkerung, für deren Großteil „eine rote Linie erreicht“ sei, die Umzingelung durch Windkraftanlagen zu vermeiden.

Darum sei die Stellungnahme zur Mainhardter Flächennutzungsplan-Fortschreibung bewusst provokativ gefasst. „Es kann sein, dass wir schnell reagieren müssen, wenn ein konkreter Standort untersucht wird“, darum sei es wichtig, dagegen ein Druckmittel zu haben.

„Sonst laufen wir Gefahr, dass jeder plant, was er will, und nicht mit uns abstimmt“, verdeutlichte das Gemeindeoberhaupt. Geschlossen trugen die Räte dies mit, stimmten der Stellungnahme zu und fassten den vorgeschlagenen Grundsatzbeschluss. Darin besteht die Gemeinde Großerlach darauf, dass die Interessen ihrer Bevölkerung bei der Genehmigung von Vorrangflächen und konkreten Standorten für Windkraftanlagen zu berücksichtigen sind, auch wenn sie als Nachbarkommune betroffen ist.

Dazu gehört zwingend die Vermeidung einer möglichen Umzingelung, unabhängig von Gemarkungs-, Kreis- und Regionalgrenzen. Weiter ermächtigte der Gemeinderat die Verwaltung, grundsätzlich Einwände zu erheben in Verfahren, bei denen dies nicht nachweislich berücksichtigt und abgewogen wird.


            Großerlach ist als Windkraftstandort umstritten. Solche Anlagen dürften Natur und Landschaft nicht beeinflussen. Foto: Imago

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