Von Christine Schick
MURRHARDT.Der Jugendliche aus Murrhardt, der als 13-Jähriger Anfang des Jahres im Zusammenhang mit diversen Einbrüchen ins Visier der Polizei gerückt und später in einer pädagogischen Einrichtung untergebracht war, ist seit etwa Ende April wieder in Murrhardt. Zwar scheint es gemessen an der Anzahl aktueller Tatvorwürfe etwas ruhiger um ihn geworden zu sein, trotz allem gibt es neue Strafanzeigen gegen den heute 14-Jährigen.
Wie Holger Bienert von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Aalen mitteilt, sei der Jugendliche nach seiner Rückkehr wieder mehrfach straffällig geworden. Konkret lägen vier Strafanzeigen gegen ihn vor, neben einem Einbruch beziehungsweise einem versuchten Einbruch handle es sich um einen Handydiebstahl, einen Pkw-Diebstahl sowie eine gefährliche Körperverletzung. Die Fälle seien noch in der Bearbeitung und nicht abgeschlossen, das heißt wurden der Staatsanwaltschaft noch nicht übergeben. Bienert erläutert auch, dass der damals 13-Jährige als jugendlicher Intensivtäter schon länger im Fokus der Beamten gewesen sei, was bedeute, dass die Polizei auch eng mit Jugendamt und Staatsanwaltschaft zusammenarbeite und im Austausch stehe.
Zur Vorgeschichte vielleicht so viel: Im Februar dieses Jahres geriet der 13-Jährige in Zusammenhang mit diversen Einbrüchen in Murrhardt ins Visier der Beamten. Die Polizei teilte damals mit, dass vier Einbrüche beziehungsweise Einbruchsversuche auf das Konto einer Jugendgruppe gehen könnten. Zu dieser gehörten nach den Ermittlungen ein 13-, 15- und 16-Jähriger. Eine Zeugin, die das Trio dabei beobachtete, wie es eine Geldkassette in einen Abfalleimer warf, brachte die Beamten auf die Spur der Jugendlichen. Diebstähle, Einbrüche und Einbruchsversuche hatten seit Jahresbeginn in der Stadt deutlich zugenommen. Die Polizei vermutete damals: „Weit mehr als 30 Einzeltaten könnten auf das Konto des 13-jährigen Haupttäters gehen, der mit weiteren Mittätern in wechselnder Besetzung agierte.“ Darüber hinaus wurde ein Fall bekannt, bei dem der 13-jährige Murrhardter mit einem Gleichaltrigen aus Winnenden bei einem Einbruch in einen Fahrradschuppen ertappt wurde. Die beiden wurden außerdem verdächtigt, für weitere Taten verantwortlich zu sein – den Diebstahl an einer Imbissbude sowie in einer Sporthalle, wo Handys, Bargeld und Schuhe abhandenkamen.
Was sich mittlerweile geändert hat, ist, dass der Jugendliche als 14-Jähriger nun strafmündig ist. Staatsanwalt Jan Holzner, Pressedezernent bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, erläutert, unabhängig von diesem Fall und ganz allgemein, was das bedeutet: Mit 14 Jahren greift das Jugendstrafrecht, das allerdings beim Handlungsspielraum sehr viel differenzierter sei und mehr Möglichkeiten einräume. Hintergrund ist, dass dabei immer noch das Ziel im Vordergrund stehe, erzieherisch auf den Jugendlichen einwirken zu können und ihn damit zurück auf den richtigen Weg zu bringen, beispielsweise mit Weisungen oder Arbeitsauflagen. Die allerletzte Möglichkeit – vorausgesetzt, es kommt zu einem Gerichtsverfahren – ist eine Jugendstrafe. „Das ist die extremste Form, es gibt aber sehr viele Abstufungen“, sagt Holzner. Auch im Fall eines Arrests werde parallel versucht, dem Jugendlichen entsprechende Angebote zu machen wie den Abschluss einer Schulausbildung oder eine Lehre. Kommt es mit der Strafmündigkeit zu einem Gerichtsverfahren, sei es möglich, dass die Vorgeschichte, das heißt die Taten, die ein Jugendlicher vor dem 14. Lebensjahr begangen hat, sofern sie ihm nachzuweisen sind, zumindest in die Beurteilung mit einfließt. Ein wichtiges Kriterium für die Beurteilung im Allgemeinen ist nach Holzner, ob bei dem Jugendlichen eine sogenannte „schädliche Neigung“ im Gegensatz zu jugendtypischen Verfehlungen zu erkennen sei, die bei vielen Heranwachsenden vorkommen könnten. „Die Beurteilung der Person spielt im Jugendstrafrecht eine größere Rolle als im Erwachsenenstrafrecht“, sagt der Staatsanwalt. Aber man schaue sich neben dem familiären Kontext auch an, inwiefern bisherige Maßnahmen erfolgreich oder eben nicht erfolgreich gewesen seien.