BACKNANG (pm). Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld zur Länderaufgabe gemacht hat, fordert die Junge Union Backnanger Raum, den Familien auch in Zukunft Wahlfreiheit bei der Kleinkindbetreuung zu garantieren. Das Bundesverfassungsgericht habe – anders, als es gerne dargestellt wird – nicht das Betreuungsgeld inhaltlich kritisiert, sondern es lediglich aufgrund fehlender Gesetzgebungskompetenz des Bundes gekippt.
Jetzt sei es an der Zeit, so die JU, dass die baden-württembergische Regierung zeigt, dass sie für eine echte Wahlfreiheit von Familien stehe. Gerade für junge Familien stelle das Betreuungsgeld einen wichtigen finanziellen und symbolischen Baustein dar. Für Andreas Schildknecht, Vorsitzender der JU Backnanger Raum, stellte sich die Frage, woher manche Personen glauben zu meinen, dass alle Familien die Erziehung ihrer Kinder in die Hand des Staates legen möchten.
Man müsse Familien auch ermöglichen, die Erziehung der Kinder selbst übernehmen zu können. Dabei gehe es um die Erziehung von Kindern vom ersten bis zum dritten Lebensjahr, also von der Entwicklungsphase, in der eine persönliche Bezugsperson für die Kinder sehr wichtig ist. Aus Sicht der Jungen Union Backnanger Raum müsse daher die grün-rote Landesregierung zeitnah für einen entsprechenden Ersatz auf Landesebene sorgen. Daniel Götz, Pressesprecher der JU Backnanger Raum, kommentierte das Thema ebenfalls: „Man kann sich nicht ständig über den demografischen Wandel beschweren und gleichzeitig das Betreuungsgeld zur Herdprämie degradieren. Nur durch die Schaffung eines vielfältigen Betreuungsangebots kann man effektiv gegen die niedrigen Geburtenraten vorgehen.“